Gestaltungsleitfaden / Gestaltungssatzung

 

fuzo_neustrasseUm den historischen Charakter, die Eigenart und die städtebauliche Gestalt der Innenstadt zu sichern und zu stärken wurde Ende 2013 ein Gestaltungsleitfaden für die Innenstadt erstellt. Der Leitfaden gibt Immobilieneigentümern und Investoren sowie Gewerbetreibenden Empfehlungen und Hinweise zu gestalterischen Möglichkeiten. Bauliche Maßnahmen sollen sich unter Berücksichtigung der typischen Elemente in ihre Umgebung einfügen und so dazu beitragen, das Erscheinungsbild zu verbessern. Dabei soll bei Umbauten die Gebäudestruktur und -gliederung an die jeweilige Epoche des Einzelgebäudes angepasst werden.

Ziel des Gestaltungsleitfadens ist die Sicherung und Widerherstellung des städtebaulichen Charakters der Innenstadt. Zudem soll die Innenstadt durch das Erscheinungsbild erlebbarer gemacht werden.

Zur Abstimmung der Inhalte des Gestaltungsleitfadens fand im Mai 2013 eine Beteiligungsveranstaltung mit Gewerbetreibenden und Eigentümern sowie den Bürgerinnen und Bürgern statt. Als Resultat sprach sich die Mehrheit der Anwesenden für die Erstellung einer Gestaltungssatzung aus, damit die Hinweise und Regelungen des Gestaltungsleitfadens mehr Rechts-und Durchsetzungskraft erhalten, um dadurch selbst mehr Planungssicherheit zu bekommen. Die Gestaltungssatzung wurde am 16.12.2014 mit Ergänzung vom 17.12.2019 vom Rat der Stadt Dinslaken beschlossen und ist seit der Bekanntmachung rechtskräftig und steht auf der rechten Seite zum Download zur Verfügung.

 

 

Downloads                                                   

Gestaltungssatzung_und-handbuch.pdf

Gestaltungssatzung.pdf

Gestaltungsleitfaden_Innenstadt.pdf