Hof- und Fassadenprogramm

 

Die Förderungen im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms sind ausgelaufen. Die Stadt Dinslaken bemüht sich um eine Fortführung im Frühjahr/Sommer 2021.

 

Die Dinslakener Innenstadt soll attraktiver werden! 

 

Auch Sie sind gefragt!
Die Dinslakener Innenstadt wird auf der Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes umgestaltet. Hierfür werden nach und nach eine Vielzahl an Projekten angestoßen, die das Erscheinungsbild der Innenstadt attraktiver machen. Neben den Maßnahmen im öffentlichen Raum sollen auch private Investitionen zu einer Aufwertung der Innenstadt beitragen. Private Immobilien mit ihren Fassaden, Gärten und Innenhöfen prägen entscheidend das Stadtbild. Sie haben eine Immobilie in der Dinslakener Innenstadt und möchten diese aufwerten? Auf Grundlage des Hof- und Fassadenprogramms haben Sie die Möglichkeit finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Auch Mieter können mit Zustimmung der Eigentümer Zuschüsse beantragen.  

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen für die Herrichtung und Gestaltung von Fassaden, Dächern und Entsiegelungen zuvor versiegelter Flächen. Neben der schönen Gestaltung geht es für Sie dabei auch um die Wertbeständigkeit Ihres Gebäudes.  

 

In welcher Höhe wird gefördert?
Bis zu 60 Euro pro Quadratmeter hergerichteter Fläche sind förderfähig. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Euro je Quadratmeter. Mindestens 50% der Kosten trägt der Eigentümer, mindestens jedoch 10 Euro je Quadratmeter. Gefördert werden Maßnahmen ab 1.000 Euro förderfähiger Kosten, die Höchstgrenze für den Zuschuss beträgt bei Außenwänden und Dächern 25.000 Euro, bei Garten-, Grün- und Hofflächen 10.000 Euro.  

 

Straßen im Förderprogramm

In nur vier Schritten zur Förderung  

Schritt 1 – Prüfung des Sanierungsbedarfs Lassen Sie sich zunächst von einem Fachingenieur oder einem Fachbetrieb beraten. Ermitteln Sie mit diesem den Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes. Die Kosten, die durch eine solche Beratung entstehen, sind im Rahmen des Förderprogramms förderfähig.  

Schritt 2 – Antragstellung Den Antrag und die Förderrichtlinie für das Hof- und Fassadenprogramm können Sie sich hier als PDF herunterladen. Im Antrag sind die Maßnahme zu beschreiben und die damit verbundenen Kosten zu benennen. Holen Sie mindestens drei Vergleichsangebote von verschiedenen Anbietern ein. Zudem sind beizufügen: Lageplan, Fotos, Eigentümernachweis sowie ggf. erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse.  

Schritt 3 – Bewilligung Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden! Der Zuschuss wird von der Stadtverwaltung durch schriftlichen Förderbescheid mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen bewilligt.  

Schritt 4 – Auszahlung des Zuschusses Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung der zu erbringenden Nachweise (Rechnungen, Fotodokumentation). Werden Sie aktiv und helfen Sie durch die Verschönerung Ihres Gebäudes mit bei der Neugestaltung Ihrer Innenstadt! Nutzen Sie die Fördermittel des Hof- und Fassadenprogramms. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

 

Sanierungsbeispiele

Vorher – Nacher

Die Farbe an der Fassade eines Hauses ist verblichen

vorher
Die Farbe an der Fassade eines Hauses ist verblichen.nachher
Die Fassade des Hauses hat einen neuen Anstrich bekommen und wertet das Umfeld auf.
vorhernachher
vorhernachher
vorhernachher

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Ansprechpartner

Stadt Dinslaken

Jana Wandiger
02064/66283
jana.wandiger[@]dinslaken.de

Liesa Schroeder
02064/66427
liesa.schroeder[@]dinslaken.de

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Downloads                                                  

Flyer-Fassadenprogramm.pdf Richtlinie_Programm.pdf Antrag_Fassadenprogramm.pdf